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| Voraussetzungen | |
| Leistungen | |
| Auswahlverfahren | |
| Bewerbung | |
| Auswahlverfahren | ||||||
| Stipendium: Auswahlverfahren Die unabhängige Jury besteht in der Regel aus einem Jury- Vorsitzenden und zehn Fachjuroren, die für ihre Kunstsparte die Stipendien alleinverantwortlich vergeben. In einem Turnus von 24 Monaten werden jeweils neue Juroren benannt. Dieses Prinzip -bewusst subjektiv, aber zeitlich begrenzt- erhöht die Chance, besondere Begabungen zu finden und zu fördern, denn künstlerische Qualität ist nicht unbedingt konsensfähig. Zugleich lassen individuelle Entscheidungen eine gewisse Nähe oder auch fruchtbare Gegensätze unter den Stipendiaten erwarten. Die Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand von Arbeitsproben aus, die von den Bewerbern einzureichen sind. Künstlerische Auflagen bestehen nicht. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht begründet. Mit der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Hausvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Hausvertrages durch die Stipendiatin oder den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen. |
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